Mit Unternehmensbeteiligung oder Kapitalbeteiligung

bezeichnet man den Besitz von Anteilen an einem Unternehmen. Der Kapitaleigner wird bei Beteiligung an einer Aktiengesellschaft als

Aktionär bezeichnet, bei der Beteiligung an einer GmbH als Anteilseigner bzw. Gesellschafter, bei Beteiligung an einer Personengesellschaft als

Mitunternehmer.

Da die Beteiligung am Nominalkapital die Beteiligung am Gesamtwert des Unternehmens repräsentiert, der in der Regel deutlich höher als die Summe des Nominalkapitals liegt, wird der Kaufpreis eines Unternehmensanteils in der Regel deutlich über dem Nominalwert liegen. Vor diesem Hintergrund wird häufig von der Beteiligung am

Eigenkapital des Unternehmens gesprochen, was aber nur richtig ist, wenn der Wert des in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitals dem Unternehmenswert entspricht oder wenn man einen erweiterten Eigenkapitalbegriff verwendet. In der Regel wird das Unternehmen über

stille Reserven oder steigende Ertragsaussichten in der Zukunft verfügen, weshalb der Unternehmenswert höher als das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital liegt.

Wird ein Anteil nicht von einem anderen Kapitaleigner, sondern direkt vom Unternehmen erworben, das ihn erst neu durch eineKapitalerhöhung

geschaffen hat, so wird die Differenz von Ausgabepreis und Nominalwert als Agio (Aufgeld) bezeichnet.

Hier finden Sie uns

Panoramastraße 119 

70839 Gerlingen

 

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

+49 173 3160847 +49 173 3160847

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.