Mit Unternehmensbeteiligung oder Kapitalbeteiligungbezeichnet man den Besitz von Anteilen an einem
Unternehmen. Der Kapitaleigner wird bei Beteiligung an einer
Aktiengesellschaft als
Aktionär bezeichnet, bei der Beteiligung an einer
GmbH als Anteilseigner bzw. Gesellschafter, bei Beteiligung an einer
Personengesellschaft als
Mitunternehmer.
Da die Beteiligung am Nominalkapital die Beteiligung am Gesamtwert des Unternehmens repräsentiert, der in der Regel deutlich höher als die Summe des Nominalkapitals liegt, wird der Kaufpreis eines Unternehmensanteils in der Regel deutlich über dem Nominalwert liegen. Vor diesem Hintergrund wird häufig von der Beteiligung am
Eigenkapital des Unternehmens gesprochen, was aber nur richtig ist, wenn der Wert des in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitals dem Unternehmenswert entspricht oder wenn man einen erweiterten Eigenkapitalbegriff verwendet. In der Regel wird das Unternehmen über
stille Reserven oder steigende Ertragsaussichten in der Zukunft verfügen, weshalb der Unternehmenswert höher als das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital liegt.
Wird ein Anteil nicht von einem anderen Kapitaleigner, sondern direkt vom Unternehmen erworben, das ihn erst neu durch eineKapitalerhöhunggeschaffen hat, so wird die Differenz von
Ausgabepreis und Nominalwert als
Agio (Aufgeld) bezeichnet.